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Aufnahme Gymnasium: Bedingungen

Das Aufnahmeverfahren ans Gymnasium ist zweiteilig und besteht aus den Vornoten aus der Sekundarschule und aus einer Aufnahmeprüfung. Zudem sind eine Abgeberbeurteilung sowie ein persönliches Bewerbungsschreiben erforderlich.

1. Anmeldung

Die Anmeldefrist für die Aufnahmeprüfungen 2024 ist am 14. Februar 2024 abgelaufen.

2. Vornoten und Zulassung

Das letzte Zeugnis vor der Aufnahmeprüfung ist für die Zulassung entscheidend, in der Regel zählt somit das Zeugnis der 2. oder 3. Sekundarklasse im Januar. Detaillierte Angaben dazu sind im Dokument «Anmeldung» aufgeführt. Die Durchschnittsnote der Fächer

  • Deutsch (20%)
  • Mathematik (40%)
  • Fremdsprachen (20%, Durchschnitt Englisch und Französisch)
  • Natur, Mensch, Gesellschaft (20%, Durchschnitt “Natur und Technik” und “Räume, Zeiten, Gesellschaften”)

wird mit dem Faktor 3 multipliziert. Beträgt dieser mindestens 13.5 Punkte, wird die Schülerin/der Schüler zur Prüfung zugelassen.

3. Bewerbungsschreiben und Abgeberbeurteilung

Ein wichtiger Bestandteil der Anmeldung, jedoch ohne Einfluss auf die Prüfung, ist das Bewerbungsschreiben. Darin erläutert die Schülerin/der Schüler die persönliche Motivation für den Besuch des Gymnasiums.

Eine weitere Entscheidungshilfe für die Aufnahme ist die Abgeberbeurteilung, welche durch die Klassenlehrperson in der Sekundarschule elektronisch ausgefüllt und von ihr sowie von den Eltern und der Schülerin/dem Schüler unterschrieben wird.

4. Aufnahmeprüfung

Die Prüfung findet  im ganzen Kanton gleichzeitig statt und ist für alle öffentlichen und privaten Gymnasien dieselbe. Die Aufnahmeprüfung ist für den Schuleintritt im gleichen Jahr gültig. An der Aufnahme- und in vier Teilprüfungen werden folgende Fächer geprüft:

  • Deutsch (schriftlich)
  • Mathematik (schriftlich)
  • Englisch (schriftlich oder mündlich)
  • Französisch (schriftlich oder mündlich)

Eine der beiden Fremdsprachen wird schriftlich, die andere nur mündlich geprüft. Die drei Notenwerte (Englisch und Französisch ergeben 1 Fremdsprachennote) zusammen ergeben eine maximale Teilpunktzahl von 18.

Für die Aufnahmeprüfung 2024 wurde in den Fremdsprachen je folgende Prüfungsart festgelegt:

  • Französisch schriftlich
  • Englisch mündlich

5. Bestehensanforderungen

Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn von maximal 36 Punkten mindestens 27 Punkte, respektive die Note 4.5 im Durchschnitt erreicht werden (Vornote plus Noten aus der Prüfung).