1. Anmeldung
Die Anmeldefrist für die Aufnahmeprüfungen läuft bis zum 12. Februar 2025.
2. Vornoten und Zulassung
Das letzte Zeugnis vor der Aufnahmeprüfung ist für die Zulassung entscheidend, in der Regel zählt somit das Zeugnis der 2. oder 3. Sekundarklasse im Januar. Detaillierte Angaben dazu sind im Dokument «Anmeldung» aufgeführt. Die Durchschnittsnote der Fächer
- Deutsch (20%)
- Mathematik (40%)
- Fremdsprachen (20%, Durchschnitt Englisch und Französisch)
- Natur, Mensch, Gesellschaft (20%, Durchschnitt „Natur und Technik“ und „Räume, Zeiten, Gesellschaften“)
wird mit dem Faktor 3 multipliziert. Beträgt dieser mindestens 13.5 Punkte, wird die Schülerin/der Schüler zur Prüfung zugelassen.
3. Bewerbungsschreiben und Abgeberbeurteilung
Ein wichtiger Bestandteil der Anmeldung, jedoch ohne Einfluss auf die Prüfung, ist das Bewerbungsschreiben. Darin erläutert die Schülerin/der Schüler die persönliche Motivation für den Besuch des Gymnasiums.
Eine weitere Entscheidungshilfe für die Aufnahme ist die Abgeberbeurteilung, welche durch die Klassenlehrperson in der Sekundarschule elektronisch ausgefüllt und von ihr sowie von den Eltern und der Schülerin/dem Schüler unterschrieben wird.
4. Aufnahmeprüfung
Die Prüfung findet im ganzen Kanton gleichzeitig statt und ist für alle öffentlichen und privaten Gymnasien dieselbe. Die Aufnahmeprüfung ist für den Schuleintritt im gleichen Jahr gültig. An der Aufnahme- und in vier Teilprüfungen werden folgende Fächer geprüft:
- Deutsch (schriftlich)
- Mathematik (schriftlich)
- Englisch (schriftlich oder mündlich)
- Französisch (schriftlich oder mündlich)
Eine der beiden Fremdsprachen wird schriftlich, die andere nur mündlich geprüft. Die drei Notenwerte (Englisch und Französisch ergeben 1 Fremdsprachennote) zusammen ergeben eine maximale Teilpunktzahl von 18.
Für die Aufnahmeprüfung 2025 an die Gymnasien wird in den beiden Fremdsprachen je folgende Prüfungsart festgelegt:
- Englisch schriftlich
- Französisch mündlich
5. Bestehensanforderungen
Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn von maximal 36 Punkten mindestens 27 Punkte, respektive die Note 4.5 im Durchschnitt erreicht werden (Vornote plus Noten aus der Prüfung).